Krankenhauszukunftsgesetz

RpDoc® Software erfüllt alle MUSS-Kriterien der Digitalisierungsprojekte 1, 4, 5 und 9

Viele Gründe sprechen für die Lösungen von RpDoc® Solutions:

  • AMTS für Patienten und finanzielle Sicherheit für das Krankenhaus
  • Sichere Investition: Erfüllt alle Anforderungen des KHZG in der gesetzlichen gegebenen Frist und vermeidet somit DRG Abschläge ab 2025
  • Alles, was Sie zur Gewährleistung von AMTS Ihrer Patienten wissen müssen – schneller als Sie es wissen können
  • Verringert den Arbeitsaufwand und die Ausgaben für die Arzneimitteltherapie bei optimierter AMTS
  • Praxiserprobte Software mit exzellenter Akzeptanz bei den Nutzern
  • Unterstützung bei der Aufnahme durch validierte Behandlungsdaten von Krankenkassen
  • Prozess- und IT-Experten unterstützen bei der Implementierung und im Echtbetrieb

RpDoc® Software erfüllt alle MUSS-Kriterien für:

Fördertatbestand 1: Digitale Notaufnahme

Fördertatbestand 1 nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr 1 KHSFV

Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik

MUSS:

  • die Notaufnahme technisch aufrüsten
  • möglichst unterbrechungsfreie Übermittlung relevanter medizinischer Daten
  • Steuerung von Prozessen der Notfallversorgung


Auszug aus den Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten

Fördertatbestand 4: Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme

Fördertatbestand 4 nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr 4 KHSFV

Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen

MUSS:

  • klinische Patientendaten strukturiert aufnehmen
  • klinische Patientendaten strukturiert visuell darstellen
  • auf Basis klinischer Patientendaten in Verknüpfung mit weiteren Daten/ Systemen und Wissensdatenbanken bzw. ggf. systemeigenen Datenbanken Empfehlungen und Hinweise z. B. in Bezug auf die Diagnose und Therapie sowie zur Medikation und dessen Verordnung bzgl. des jeweiligen Patienten individualisiert geben können
  • auf Basis klinischer Patientendaten in Verknüpfung mit weiteren Daten/ Systemen Erinnerungs- und Warnsignalfunktionen ausgeben können (z.B. im Rahmen des Medikationsmanagements oder eines Telemonitorings)
  • standardisierte Mechanismen zur Gewährleistung der Datenvalidität und deren Integrität von der Datenquelle/den verschiedenen Datenquellen über die Systeme hinweg bis zur Nutzung durch ein KI-System einzusetzen
  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses eine Entscheidungsunter-stützung bieten, z. B. hinsichtlich der einzuleitenden Pflegemaßnahmen (Medizinische Leitlinien, klinische Pfade, pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und Leitlinien
  • eine, sofern erforderlich, gerichtsfeste und nachvollziehbare Dokumentation des Entscheidungsprozesses ermöglichen
  • die Möglichkeit zur Plausibilitätsprüfung/Evaluation durch das Fachpersonal beinhalten sowie die anschließende Möglichkeit, Feedback abzugeben (entweder zur Validierung der Ergebnisse oder zur nachträglichen Datenreannotierung)
  • die Möglichkeit der zu dokumentierenden Nichtbeachtung der KI- oder Systemempfehlung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufweisen
  • gewährleisten, dass alle relevanten Informationen aus Entscheidungsunterstützungs-systemen elektronisch und direkt über das entsprechende Krankenhausinformations-system bzw. klinische Arbeitsplatzsystem erreichbar sind
  • der Optimierung klinischer Prozesse dienen

Auszug aus den Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten

Fördertatbestand 5: Medikationsmanagement + AMTS

Fördertatbestand 5 nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr 5 KHSFV

Digitales Medikationsmanagement

MUSS:

  • gewährleisten, dass Verordnungen – soweit möglich - elektronisch und direkt über das entsprechende Krankenhaus-informationssystem bzw. klinische Arbeitsplatzsystem stattfinden können
  • gewährleisten, dass (klinische) Pharmazeuten im Rahmen der Validierung der Verordnung Zugriff auf die relevanten Daten habe
  • eine systemische Überprüfung von Wechselwirkungen gewährleisten und eine entsprechende Warnung ausgeben
  • eine systemische Überprüfung von Kontraindikationen gewährleisten und eine entsprechende Warnung ausgeben
  • eine systemische Überprüfung von Fehlmedikationen gewährleisten und eine entsprechende Warnung ausgeben
  • eine systemische Überprüfung von Arzneimittelallergien der Patientin oder des Patienten gewährleisten und eine entsprechende Warnung ausgeben
  • gewährleisten, dass ein patientenspezifischer Bar-/ QR Code zur Begleitung des Medikationsprozesses eingesetzt wird
  • die wesentlichen Schritte des Medikationsprozesses (insbesondere Verordnung, Stellen, Gabe) durch das Scannen des Codes dokumentiert werden können
  • Stellen von Medikamenten bzw. Einzeldosen aus dem Stellsystem bzw. Medikamentenlagern in Verbindung mit einem patientenspezifischen Bar-/ QR Code stattfindet und somit ggf. mit der zugrundeliegenden Verordnung validiert werden kann
  • dass die verschriebenen und verabreichten Medikamente in Bezug zu den Laborwerten oder weiteren Vital- sowie demografischen Daten des Patienten gesetzt werden können und entsprechend Warnungen und ggf. Vorschläge hinsichtlich einer Alternativmedikation gegeben werden können
  • die Entnahme von Medikamenten bzw. Einzeldosen aus dem Stellsystem digital erfasst werden kann
  • eine Unterstützung bei der Kalkulation der korrekten Mischverhältnisse von Infusionslösungen, unter Berücksichtigung der patientenindividuellen Daten, erfolgt, sofern dies nicht über andere Lösungen sichergestellt wird
  • vor- und nachgelagerte Medikationsinformationen über den bundeseinheitlichen Medikationsplan nach § 31a SGB V sowie sofern verfügbar den elektronischen Medikationsplan nach § 358 SGB V eingelesen und automatisiert/strukturiert weiterverarbeitet bzw. im Rahmen der Entlassung digital bereitgestellt werden

Folgende OPTIONALE Kriterien werden zusätzlich erfüllt:

  • Unterstützung der robotikbasierten Stellung von Einzeldosen.
  • Gewährleistung, dass die Entnahme von Medikamenten bzw. Einzeldosen aus dem Stellsystem bzw. sonstigen Medikamentenlagern nur in Verbindung mit einem patienten-spezifischen Bar-/ QR Code stattfinden kann und somit nur validierte Verordnungen dem Abgabesystem entnommen werden können
  • Übermittlung von Aufträgen zu Automaten zur Medikamentenausgabe

Auszug aus den Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten

Fördertatbestand 9: Sektorübergreifende Informationssysteme

Fördertatbestand 9 nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr 9 KHSFV

informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke

MÜSSEN:

  • die Versendung eines elektronischen Arztbriefes ermöglichen
  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur (§ 311 Abs. 6 SGB V)
  • Richtlinie über die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 383 SGB V der KBV
  • Ausstattung der Diagnose- und Funktionsräume an die erforderlichen informationstechnischen- und kommunikationstechnischen Voraussetzungen

Auszug aus den Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten

Unsere DNA ist digital!

Die RpDoc® Solutions GmbH entwickelt, vertreibt und implementiert seit 2003 Software zur Unterstützung der Arzneitherapie und Optimierung der AMTS im Krankenhaus.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Analyse der IST-Prozesse und der Definition der medizinischen und ökonomischen Projektziele. Nicht die Abbildung des risikobehafteten IST-Prozesses, sondern die Ermöglichung des IDEAL-Prozesses durch IT-unterstützte Prozessoptimierung ist das Ziel. RpDoc® Lösungen bieten Ihnen daher mehr als nur Software:

Expertise und Begleitung beim Change Management Ihres Arzneitherapieprozesses, die mit der Betriebsbereitschaft Ihrer Lösung nicht enden: Schulung, Begleitung des Echtbetriebs und regelmäßige Bestandsaufnahmen stellen sicher, dass Sie und Ihre
Patienten auch langfristig den maximalen Vorteil mit unseren Lösungen erreichen.

Machen Sie sich unsere Projekterfahrungen zu Nutze!

Das vom GBA geförderte Innovationsfondsprojekt TOP implementiert die wesentlichen Merkmale des KHZG zum Medikationsmanagement + AMTS im Krankenhaus und sektorübergreifend.

Als einziger Technologiepartner dieses und weiterer geförderter AMTS-Projekte sind wir daher mit den im KHZG geforderten Prozessen, Standards, Schnittstellen, TI und heterogenen IT-Umgebungen bestens vertraut.

Wir sind Ihr idealer Partner für erfolgreiche Antragstellung und Projektumsetzung:

  • Nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV sind 7 Mitarbeiter als Berater zertifiziert und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
  • Wir erarbeiten mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes, durchgängiges, evidenzbasiertes alle Fördervoraussetzungen erfüllendes Digitalisierungskonzept.
  • Die Erfüllung mehrerer Fördertatbestände ermöglicht dabei eine Maximierung der Fördersumme.
  • Prozess- und IT-Experten unterstützen Sie bei der Implementierung und im Echtbetrieb.
  • Und genauso wichtig: Praxiserprobte RpDoc® Software mit exzellenter Akzeptanz bei den Nutzern verringert den Arbeitsaufwand und die Ausgaben für Arzneimitteltherapie bei optimierter AMTS.

Verlieren Sie keine Zeit!
Ergreifen Sie die Chance des KHZG und profitieren Sie von unserer Erfahrung

Krankenhäuser stehen auf Landesebene im Wettbewerb um die Fördergelder des KHZG.
Je besser das beantragte Digitalisierungskonzept, desto größer sind die Chancen auf eine Förderung.

Geregelt in § 5 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) Absatz 3 h führt eine Nichterfüllung ab dem 1. Januar 2025 zu einem Erlösabschlag von bis zu 2%

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